Corona-Information für Besucher:innen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Regelung des Infektionsschutzgesetzes am 07.04.23 ausgelaufen sind (IfSG §28b).

Sie brauchen bei Besuchen also weder eine Maske zu tragen noch einen Test zu machen. 

Die Hygienekonzepte vor Ort können bei einem akuten Infektionsgeschehen allerdings andere Regelungen vorsehen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihren Ansprechpersonen vor Ort.

Vielen Dank!

 

Ihr Kontakt

Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre üblichen Ansprechpersonen.