Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich die Besuchsregelungen seit 1. März 2023 weiter gelockert haben.
Sie brauchen zum Betreten der Innenräume nur noch eine FFP2-Maske aufzusetzen. Diese Regelung des Infektionsschutzgesetzes gilt weiterhin (IfSG §28b).
Aber die Schnelltests auf Covid-19 entfallen seit 1. März.
Die Hygienekonzepte vor Ort können weitere Regelungen vorsehen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihren Ansprechpersonen vor Ort.
Vielen Dank!
Ihr Kontakt
Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre üblichen Ansprechpersonen.